Sozialversicherung
Bei Arbeitnehmer werden ca. 18 Prozent vom Brutto abgezogen.
Bei Pensionisten ca. 5 Prozent (Krankenversicherung).
Anmerkung: Bei Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber zusätzlich ca. 21 Prozent abführen, insgesamt beträgt der Beitragssatz somit ca. 39 Prozent! (siehe SV-Werte)
Lohnsteuer
Mit steigendem Einkommen kommt ein anderer progressiver Steuersatz zur Anwendung. Es wird aber nur jener Betrag mit diesem Steuersatz versteuert, der über die jeweilige Stufe ist.
Monatslohn 1) | Grenzsteuersatz 2) | allg. Abzug 3) |
---|---|---|
von 0,00 € bis 985,42 € | 0 % | 0,00 € |
von 985,43 € bis 1.605,50 € | 20 % | 232,16 € |
von 1.605,51 € bis 2.683,92 € | 30 % | 392,71 € |
von 2.683,93 € bis 5.184,33 € | 41 % | 687,94 € |
von 5.184,34 € bis 7.771,00 € | 48 % | 1.050,85 € |
von 7.771,01 € bis 83.344,33 € | 50 % | 1.206,27 € |
darüber | 55 % | 5.373,48 € |
Viele verschiedene Werte beinflussen die Brutto-Netto-Umrechnung. Dabei sind Absetzbeträge, Sachbezüge, Freibeträge und vieles mehr zu berücksichtigen. Außerdem gelten für Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld andere Bestimmungen als für den monatlichen Bezug. Ein umfanreiches und komplexes Thema, auch wenn die Berechnung so einfach aussieht:
Brutto
- Sozialversicherung
- Lohnsteuer
= Netto (Auszahlungsbetrag)
Mit Berechnungshilfen, wie dem Brutto-Netto-Rechner der AK bzw. des BMF, kann das Nettogehalt vom Brutto schnell und einfach berechnet werden. Auch auf Finanzrechner.at sind verschiedene Brutto-Netto-Rechner vorhanden, die sowohl Brutto-Netto als auch Netto-Brutto Berechnungen durchführen könnnen.
Mit dem aktuellen Brutto-Netto-Rechner für 2023 inkl. Vorschau 2024 erfahren Sie, wie viel Netto vom Brutto bleibt. Alle Details zu Steuern und Abgaben in Österreich. Unter Berücksichtigung der „Abschaffung der Kalten Progression“ – welche seit 1.1.2023 zur Anwendung kommt – können Sie einige Beispiele in der nachfolgenden Tabelle finden:
Bruttolohn | Nettolohn | Sozialversicherung | Lohnsteuer |
---|---|---|---|
1.500 € | 1.250,73 € | 226,80 € | 22,47 € |
1.750 € | 1.420,48 € | 264,61 € | 64,91 € |
2.000 € | 1.567,04 € | 322,40 € | 110,56 € |
2.250 € | 1.682,32 € | 407,71 € | 159,97 € |
2.500 € | 1.825,62 € | 453,00 € | 221,38 € |
2.750 € | 1.968,90 € | 498,31 € | 282,79 € |
3.000 € | 2.112,20 € | 543,60 € | 344,20 € |
Ihr tatsächliches Nettogehalt kann von dem hier ausgewiesenen Betrag abweichen. Führen Sie am besten mit dem Rechner eine individuelle Berechnung durch, um das Netto vom Brutto für das Jahr 2023 zu ermitteln: Brutto-Netto-Rechner
Unsere Brutto-Netto-Rechner auf Finanzrechner.at im erweiterten Modus haben zusätzlich nützliche Funktionen, um die Berechnung bzw. die Eingabe so einfach wie möglich zu halten. Folgende Berechnungshilfen stehen zur Verfügung:
Diese Funktion ist besonders empfehlenswert, wenn man sich auf Jobsuche befindet. Die Formulardaten werden gespeichert und beim nächsten Besuch automatisch in das Formular eingefügt. Dadurch muss man nicht bei jeder erneuten Nutzung des Rechners die Berechnungsparameter eingeben. Dadurch kann man nur das Bruttogehalt aus einem Jobinserat eingeben, um das Nettogehalt unter Berücksichtigung der individuellen Eingabeoptionen zu erhalten.
Hat man eine Berechnung durchgeführt, so kann man die Eingaben wieder ändern, indem man beim Ergebnis auf den Button „Eingaben ändern“ klickt. Anschließend wird der Rechner mit den bisherigen Eingaben befüllt.
Wenn man zwei oder mehrere Berechnungen durchführen und die Ergebnisse vergleichen möchte, dann klickt man beim ersten bzw. bei allen weiteren Ergebnissen auf „Vergleichen“. Gerade beim Gehalt stellt sich oft die Frage, wieviel Netto ist das mehr, wenn beispielweise ein Sachbezug aufgrund eines PKWs anfällt oder ganz klassisch einfach ein anderes Bruttogehalt vorhanden ist. Bei der Vergleichsübersicht werden die monatlichen und jährlichen Netto-Werte miteinander verglichen. So sieht man auf einfachster Weise die absolute sowie die prozentuale Veränderung des Einkommens.
Das Einkommen kann um einen beliebigen Betrag erhöht werden oder man nutzt die Prozent-Eingabefunktion: Dafür klickt man auf den Wert der Prozente, gibt diese an und klickt anschließend auf „erhöhen“. Beispielweise wird bei 4,5 % und einem Einkommen in Höhe von 3.200 der Wert dann automatisch auf 3.344 erhöht. Gerade zur Vorbereitung einer Gehaltsverhandlung ist die Funktion sehr nützlich.
Diese Funktion steht beim Eingabefeld „Einkommen“ zur Verfügung, wenn
Die Normalarbeitszeit bezieht sich auf das eingegebene Einkommen im Rechner. Dies ist für die Berechnung der Normalstunde bzw. der Anwesenheitsstunde relevant.
Wird die Normalarbeitszeit geändert und entspricht diese nicht dem Einkommen, so kann das Einkommen aliquot auf Basis der Stundenanzahl automatisch berechnet werden.
Anwendungsfall: Bei Stellenangeboten für Teilzeit wird oft das Gehalt auf Vollzeit Basis z.B. 40 Stunden pro Woche angegeben.
Mithilfe der Sechsteloptimierung (auch als Siebentelmodell und „Formel 7“ bekannt) kann eine Jahresprämie verteilt ausbezahlt werden. Die Funktion im Rechner teilt 6/7 der Prämie auf 12 Monate auf und 1/7 auf den 13. bzw. 14. Bezug. Im Ergebnis ist keine zusätzliche Sonderzahlung ersichtlich, da die Prämie auf den Monatsbezug bzw. auf das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld aufgeteilt wird. Diese Steueroptimierung kann nur für bestimmte Arten von Sonderzahlungen angewendet werden und ist von den individuellen Gegebenheiten des Arbeitnehmers abhängig.
Bei Änderungen, die vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht werden, wie z.B. die Abschaffung der kalten Progression, Anpassung der Grenzsteuersätze oder einer Pensionserhöhung, stellen wir umgehend eine Vorschau-Funktion zur Verfügung, um die steuerlichen Auswirkungen sichtbar und vergleichbar zu machen.
Der Arbeitgeber hat neben dem Bruttoentgelt zusätzlich Lohnnebenkosten. Der größte Teil macht die Sozialversicherung aus, die neben dem Dienstnehmer auch der Dienstgeber zusätzlich abführen muss.
Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung (Ausnahme für Dienstnehmeranteil bei geringem Einkommen) sind von beiden Seiten anteilig zu bezahlen.
Der Beitrag zur Unfallversicherung ist nur vom Dienstgeber zu leisten, wohingegen die Land-/Arbeiterkammerumlage nur vom Dienstnehmer zu leisten ist. Weitere mögliche Nebenkosten sind z.B.
Zuschlag nach dem IESG, Nachtschwerarbeits-Beitrag, Schlechtwetterentschädigungsbeitrag, ...
Zusätzlich muss der Arbeitgeber z.B. einen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, die Kommunalsteuer uvm. bezahlen. In Wien kommt eine Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien („U-Bahn-Steuer“) hinzu.
Die meisten Abgaben können mit dem Brutto-Netto-Rechner berechnet werden, wenn "Lohnnebenkosten anzeigen" ausgewählt ist.
Lohnnebenkostenrechner
So bedienen Sie den praktischen Brutto-Netto-Rechner für Österreich 2023:
In die oberste Zeile fügen Sie Ihr Einkommen ein. Dieses können Sie entweder als monatlichen oder jährlichen Betrag angeben. Geben Sie bei diesem Betrag an, ob es sich um Brutto oder Netto handelt.
Am Ende werden Sie bei der Angabe von Brutto ein Nettoeinkommen sehen. Ändern Sie die Angabe auf Netto, nimmt der Rechner einen umgekehrten Kalkulationsvorgang vor (Netto-Brutto-Rechner).
Für eine einfache Berechnung Ihres Brutto- oder Nettoeinkommens sind keine weiteren Angaben notwendig, sofern Sie sich in der Beitragsgruppe "Angestellter" befinden. Ansonsten wählen Sie "Arbeiter", "Pensionist" (ASVG/Beamte), "freier Dienstnehmer" oder "Lehrling" aus.
Sie wollen ein präziseres Ergebnis?
Für ein akkurates Resultat können Sie den Rechner mit zusätzlichen Angaben auf Ihre persönliche Situation zuschneiden.
Der Brutto-Netto-Rechner bezieht auch Ihre familiären Verhältnisse in die Kalkulation mit ein.
In der zweiten Zeile der zusätzlichen Angaben geben Sie an, ob der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag angewendet werden soll.
Für den Familienbonus+ geben Sie einfach die Anzahl der Kinder ein für die Sie Familienbeihilfe beziehen (jeweils für Kinder bis 17 bzw. ab 18 Jahren).
Bei "Pendlerpauschale" wird der steuerliche Abzug auf Fahrkosten ermittelt. Die kleine Pendlerpauschale meint hier eine Entfernung ab 20 Kilometern, die problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden kann. Die große Pendlerpauschale greift ab einer Entfernung ab 2 Kilometern, die keine oder keine ausreichende öffentliche Verkehrsanbindung bereithält. Geben Sie darunter die genaue Anzahl Ihrer Pendlerkilometer an.
Falls die Kosten eines Öffi-Tickets (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte eines öffentlichen Verkehrsmittels) vom Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen werden, geben Sie diese an.
Für die Berechnung des Stundenlohns (Normalstunde bzw. Anwesenheitsstunde) ist die Eingabe der Normalarbeitszeit erforderlich.
Das Feld "Sachbezug" erfordert Angaben zu Sachzuwendungen, die Sie als Dienstnehmer vom Arbeitgeber erhalten. Am besten erfragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, welche Ihrer Sachzuwendungen lohnsteuerpflichtig sind. Tragen Sie bei "Freibetrag" ein, welcher Teil Ihrer Einkünfte abgabenfrei ist.
Bei den Sonderzahlungen können Sie auswählen, ob das Urlaubsgeld bzw. das Weihnachtsgeld berechnet werden sollen. Zusätzlich können Sie unter "Sonstige" (Sonderzahlungen) einen weiteren Bezug z.B. 15. Gehalt, Bilanzgeld, Bonifikation, Jubiläumsgeld, Prämie, ... angeben. Die Besteuerung dieser Bezüge erfolgt unter Berücksichtigung des Jahressechstels.
Schließlich benötigt der Brutto-Netto-Rechner noch Angaben zum Bundesland und zum Steuerjahr. Das Ergebnis, mit allen Details zur Lohnsteuer, Sozialversicherung und Sonderzahlungen, versorgt Sie überdies mit Informationen zu den Dienstgeberkosten. Wünschen Sie eine Berechnung der Dienstgeberkosten, dann setzen Sie einen Haken bei "Lohnnebenkosten anzeigen".
Klicken Sie anschließend auf "Berechnen" am Ende des Formulars, damit der Rechenvorgang gestartet wird und Ihr persönliches Netto- oder Bruttoeinkommen angezeigt wird.