Bitte wählen Sie einen der folgenden Brutto-Netto-Rechner aus:
Jänner 2023 (Aktuell) Gültig ab Juli 2023 Brutto-Netto-Rechner 2023 Brutto-Netto-Rechner 2022Unter Berücksichtigung der „Abschaffung der Kalten Progression“ – welche seit 1.1.2023 zur Anwendung kommt – können Sie einige Beispiele in der nachfolgenden Tabelle finden:
Grundlohn, -gehalt | ab 2023 | |
Brutto | Netto | Netto |
1.500 € | 1.237,43 € | 1.250,73 €
1,07 %
+13,30 € |
1.750 € | 1.407,19 € | 1.420,49 €
0,95 %
+13,30 € |
2.000 € | 1.526,62 € | 1.567,04 €
2,65 %
+40,42 € |
2.250 € | 1.651,29 € | 1.682,33 €
1,88 %
+31,04 € |
2.500 € | 1.789,47 € | 1.825,62 €
2,02 %
+36,15 € |
2.750 € | 1.927,64 € | 1.968,91 €
2,14 %
+41,27 € |
3.000 € | 2.065,81 € | 2.112,20 €
2,25 %
+46,39 € |
Ihr tatsächliches Nettogehalt kann von dem hier ausgewiesenen Betrag abweichen. Führen Sie am besten mit dem Rechner eine individuelle Berechnung durch, um das Netto vom Brutto für das Jahr 2023 zu ermitteln: Brutto-Netto-Rechner
So bedienen Sie den praktischen Brutto-Netto-Rechner für Österreich 2023:
In die oberste Zeile fügen Sie Ihr Einkommen ein. Dieses können Sie entweder als monatlichen oder jährlichen Betrag angeben. Geben Sie bei diesem Betrag an, ob es sich um Brutto oder Netto handelt.
Am Ende werden Sie bei der Angabe von Brutto ein Nettoeinkommen sehen. Ändern Sie die Angabe auf Netto, nimmt der Rechner einen umgekehrten Kalkulationsvorgang vor (Netto Brutto Rechner).
Für eine einfache Berechnung Ihres Brutto- oder Nettoeinkommens sind keine weiteren Angaben notwendig, sofern Sie sich in der Beitragsgruppe "Angestellter" befinden. Ansonsten wählen Sie "Arbeiter", "Pensionist" (ASVG/Beamte) oder "Lehrling" aus.
Sie wollen ein präziseres Ergebnis?
Für ein akkurates Resultat können Sie den Rechner mit zusätzlichen Angaben auf Ihre persönliche Situation zuschneiden.
Der Brutto-Netto-Rechner bezieht auch Ihre familiären Verhältnisse in die Kalkulation mit ein.
In der zweiten Zeile der zusätzlichen Angaben geben Sie an, ob der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag angewendet werden soll.
Für den Familienbonus+ geben Sie einfach die Anzahl der Kinder ein für die Sie Familienbeihilfe beziehen (jeweils für Kinder bis 17 bzw. ab 18 Jahren).
Bei "Pendlerpauschale" wird der steuerliche Abzug auf Fahrkosten ermittelt. Die kleine Pendlerpauschale meint hier eine Entfernung ab 20 Kilometern, die problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden kann. Die große Pendlerpauschale greift ab einer Entfernung ab 2 Kilometern, die keine oder keine ausreichende öffentliche Verkehrsanbindung bereithält. Geben Sie darunter die genaue Anzahl Ihrer Pendlerkilometer an.
Falls die Kosten eines Öffi-Tickets (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte eines öffentlichen Verkehrsmittels) vom Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen werden, geben Sie diese an.
Für die Berechnung des Stundenlohns (Normalstunde bzw. Anwesenheitsstunde) ist die Eingabe der Normalarbeitszeit erforderlich.
Das Feld "Sachbezug" erfordert Angaben zu Sachzuwendungen, die Sie als Dienstnehmer vom Arbeitgeber erhalten. Am besten erfragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, welche Ihrer Sachzuwendungen lohnsteuerpflichtig sind. Tragen Sie bei "Freibetrag" ein, welcher Teil Ihrer Einkünfte abgabenfrei ist.
Bei den Sonderzahlungen können Sie auswählen, ob das Urlaubsgeld bzw. das Weihnachtsgeld berechnet werden sollen. Zusätzlich können Sie unter "Sonstige" (Sonderzahlungen) einen weiteren Bezug z.B. 15. Gehalt, Bilanzgeld, Bonifikation, Jubiläumsgeld, Prämie, ... angeben. Die Besteuerung dieser Bezüge erfolgt unter Berücksichtigung des Jahressechstels.
Schließlich benötigt der Brutto-Netto-Rechner noch Angaben zum Bundesland und zum Steuerjahr. Das Ergebnis, mit allen Details zur Lohnsteuer, Sozialversicherung und Sonderzahlungen, versorgt Sie überdies mit Informationen zu den Dienstgeberkosten. Wünschen Sie eine Berechnung der Dienstgeberkosten, dann setzen Sie einen Haken bei "Lohnnebenkosten anzeigen".
Klicken Sie anschließend auf "Berechnen" am Ende des Formulars, damit der Rechenvorgang gestartet wird und Ihr persönliches Netto- oder Bruttoeinkommen angezeigt wird.
Brutto
- Sozialversicherung
- Lohnsteuer
= Netto (Auszahlungsbetrag)
Bei Angestellten werden ca. 18 Prozent vom Brutto abgezogen.
Bei Pensionisten ca. 5 Prozent (Krankenversicherung).
Anmerkung: Bei Angestellten muss der Dienstgeber zusätzlich ca. 21 Prozent abführen, insgesamt beträgt der Beitragssatz somit ca. 39 Prozent!
Mit steigendem Einkommen kommt ein anderer progressiver Steuersatz zur Anwendung. Es wird aber nur jener Betrag mit diesem Steuersatz versteuert, der über die jeweilige Stufe ist.
Einkommen | Grenzsteuersatz |
bis 11.693 € | 0 % |
bis 19.134 € | 20 % |
bis 32.075 € | 30 % |
bis 62.080 € | 41 % |
bis 93.120 € | 48 % |
bis 1.000.000 € | 50 % |
ab 1.000.000 € | 55 % |