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Freie Dienstnehmer

Sozialversicherung & Steuer

Freie Dienstnehmer sind nach dem allgemeinem Sozialversicherungsgesetz Personen, die sich auf Grund freier Dienstverträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichten.

Ab einer gewissen Einkommenshöhe sind freie Dienstnehmer einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden. Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich (unter Umständen auch Umsatzsteuer).

Es müssen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden wie bei einem Arbeitsvertrag. Der freie Dienstnehmer wird vom Auftraggeber bei der Krankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet. Anmerkung: Der Wohnbauförderungsbeitrag ist nicht zu entrichten. Für die Berechnung kann der Brutto-Netto-Rechner verwendet werden.

Merkmale des freien Dienstvertrages:

Steuersätze 2024

Tarifstufen EinkommenGrenzsteuersatz 1)
12.816 € und darunter0 %
über 12.816 € bis 20.818 €20 %
über 20.818 € bis 34.513 €30 %
über 34.513 € bis 66.612 €40 %
über 66.612 € bis 99.266 €48 %
über 99.266 € bis 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %
1) Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuerbelastung einer zusätzlichen Einkommenseinheit ist. So wird ab einem Einkommen von z.B. 20.818 € bis 34.513 € jeder zusätzliche Euro mit 30 % besteuert.

Freie Dienstnehmer - Übersicht über die monatlichen Beitragssätze

DienstnehmerDienstgeberGesamt
Krankenversicherung3,87 %3,78 %7,65 %
Unfallversicherung-1,10 %1,10 %
Pensionsversicherung10,25 %12,55 %22,80 %
Arbeitslosenversicherung2,95 % 1)2,95 %5,90 %
Zuschlag nach dem IESG-0,10 %0,10 %
Arbeiterkammerumlage0,50 %-0,50 %
Wohnbauförderungs-Beitrag--0,00 %
Gesamt17,57 %20,48 %38,05 %
1) Beitragsgrundlage bis € 1.885,00: 0 %, über € 1.885,00 bis 2.056,00: 1 %, über € 2.056,00 bis 2.228,00: 2 %



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