Damit sich eine Unternehmerin/ein Unternehmer von der Gültigkeit der UID-Nummer einer EU-Geschäftspartnerin/eines EU-Geschäftspartners überzeugen kann, wurde EU-weit das sogenannte Bestätigungsverfahren eingeführt.
Die Prüfung der UID-Nummer (Bestätigungsverfahren) kann über das FinanzOnline-Portal des Bundesministeriums für Finanzen erfolgen.