Das Gehalt bzw. der Lohn unterliegt der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Der Dienstgeber behält sie für jeden Dienstnehmer ein und bezahlt sie direkt an das Finanzamt. Auch von der laufenden Pension wird die Lohnsteuer von der pensionsauszahlenden Stelle einbehalten und nach dem Einkommensteuertarif berechnet.
Ein Jahreseinkommen unter 11.693 € ist steuerfrei. Das Einkommen von 11.693 € bis 19.134 € wird mit 20 % versteuert. Von 19.134 € bis 32.075 € sind es 30 %. Zwischen 32.075 € bis 62.080 € sind es 41 % und von 62.080 € bis 93.120 € 48 % Steuern. Von 93.120 € bis 1.000.000 € sind es 50 % und darüber 55 %. Ab Juli 2023 sinkt der Prozentsatz der dritten Tarifstufe (32.075 € bis 62.080 €) von 42 auf 40, was einen Mischsteuersatz von 41 % für das gesamte Jahr 2023 ergibt.
Monatslohn 1) | Grenzsteuersatz 2) | allg. Abzug 3) |
von 0,00 € bis 985,42 € | 0 % | 0,00 € |
von 985,43 € bis 1.605,50 € | 20 % | 232,16 € |
von 1.605,51 € bis 2.683,92 € | 30 % | 392,71 € |
von 2.683,93 € bis 5.184,33 € | 41 % | 687,94 € |
von 5.184,34 € bis 7.771,00 € | 48 % | 1.050,85 € |
von 7.771,01 € bis 83.344,33 € | 50 % | 1.206,27 € |
darüber | 55 % | 5.373,48 € |
Mit steigendem Einkommen kommt ein anderer progressiver Steuersatz zur Anwendung. Es wird aber nur jener Betrag mit diesem Steuersatz versteuert, der über die jeweilige Stufe ist. Berechnen Sie mit dem Rechner die Lohnsteuer. Beim Ergebnis sind unter "Details" umfangreiche Informationen zur Steuer zu finden. So wird der Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz berechnet. Außerdem sieht man genau aufgeschlüsselt, wieviel Steuer in der jeweiligen Tarifstufe anfällt.