Für das Steuerjahr 2024 nutzen Sie bitte vorerst den Brutto Netto Rechner 2024!
Seit 1. Jänner 2023 wurde die kalte Progression zum Teil abgeschafft. Dadurch werden die Tarifstufen an die Inflation angepasst. Mit dem Progressionsrechner können Sie Ihr künftiges Einkommen berechnen (Modellrechnung; Sachbezüge, Freibeträge und Pendlerpauschale sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden aktuell im Kalte Progression Rechner nicht berücksichtigt - bitte nutzen Sie den Brutto-Netto Vergleichsrechner).
Basis für die Berechnung der "neuen" Steuerstufen ist
die Inflationsrate von Juli des vorangegangenen Jahres bis Juni des
laufenden Jahres. Der Basis-Wert für die Anpassung 2023 beträgt somit 5,2 % (Juli 2021 bis Juni 2022).
Einkommen in Euro | Grenzsteuersatz 2023 |
Grenzsteuersatz ab 2024 |
---|---|---|
bis 11.693 und darunter | 0 % | 0 % |
über 11.693 bis 19.134 | 20 % | 20 % |
über 19.134 bis 32.075 | 30 % | 30 % |
über 32.075 bis 62.080 | 41 % | 40 % |
über 62.080 bis 93.120 | 48 % | 48 % |
über 93.120 bis 1.000.000 | 50 % | 50 % |
über 1.000.000 | 55 % | 55 %1) |
Was bedeuten die Progressionsstufen/Tarifstufen für das Einkommen?
Mit steigendem Einkommen kommt ein anderer progressiver Steuersatz zur Anwendung. Es wird aber nur jener Betrag mit diesem Steuersatz versteuert, der über die jeweilige Stufe ist. Mit dem progressiven Steuersatz soll die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.
Beispiel (Jahr 2023): 26.000 € Einkommen
1. Stufe: 11.693 € x 0 %
2. Stufe: 7.441 € x 20 %
3. Stufe: 6.866 € x 30 %