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Kalte Progression Rechner

Mehr Netto vom Brutto durch die Abschaffung der kalten Progression


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Seit 1. Jänner 2023 wurde die kalte Progression zum Teil abgeschafft. Dadurch werden die Tarifstufen an die Inflation angepasst. Mit dem Progressionsrechner können Sie Ihr künftiges Einkommen berechnen (Modellrechnung; Sachbezüge, Freibeträge und Pendlerpauschale sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden aktuell im Kalte Progression Rechner nicht berücksichtigt - bitte nutzen Sie den Brutto-Netto Vergleichsrechner). Basis für die Berechnung der "neuen" Steuerstufen ist die Inflationsrate von Juli des vorangegangenen Jahres bis Juni des laufenden Jahres. Der Basis-Wert für die Anpassung 2024 beträgt somit 9,9 % (Juli 2022 bis Juni 2023).

Kalte Progression - Abferderung ab 2024*


Brutto-Einkommen in Euro Anpassung Grenzsteuersätze alt & neu
Steuerstufen alt Steuerstufen ab 2024 2022 2023 2024
bis 11.693 und darunter bis 12.816 und darunter +9,6 % 0 % 0 % 0 %
über 11.693 bis 19.134 über 12.816 bis 20.818 +8,8 % 20 % 20 % 20 %
über 19.134 bis 32.075 über 20.818 bis 34.513 +7,6 % 32,5 % 30 % 30 %
über 32.075 bis 62.080 über 34.513 bis 66.612 +7,3 % 42 % 41 % 40 %
über 62.080 bis 93.120 über 66.612 bis 99.266 +6,6 % 48 % 48 % 48 %
über 93.120 bis 1.000.000 über 99.266 bis 1.000.000 +6,6 % 50 % 50 % 50 %
über 1.000.000 über 1.000.000 +0 % 55 % 55 % 55 %
* 9,9 % Inflation; Inflationsrate für den Betrachtungszeitraum Juli 2022 bis Juni 2023. Details zu Anpassung siehe Tarifstufen (Modellrechnung)

Neue Steuertarife ab 2024

Einkommensteuer Österreich
Steuerentlastung 2024 im Vergleich zu 2023 | Auswirkungen der kalten Progression und Änderung der dritten Tarifstufe auf 40 Prozent
Persönliche Entlastung berechnen

Was bedeuten die Progressionsstufen/Tarifstufen für das Einkommen?
Mit steigendem Einkommen kommt ein anderer progressiver Steuersatz zur Anwendung. Es wird aber nur jener Betrag mit diesem Steuersatz versteuert, der über die jeweilige Stufe ist. Mit dem progressiven Steuersatz soll die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

Beispiel (Jahr 2023): 26.000 € Einkommen
1. Stufe: 11.693 € x 0 %
2. Stufe: 7.441 € x 20 %
3. Stufe: 6.866 € x 30 %