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Kalte Progression Rechner

Mehr Netto vom Brutto durch die Abschaffung der kalten Progression


Bruttogehalt:

Gehaltserhöhung:
%
Gruppe:
Jahr:
AVAB:
FaBo+:

Seit 1. Jänner 2023 wurde die kalte Progression zum Teil abgeschafft. Dadurch werden die Tarifstufen an die Inflation angepasst. Mit dem Progressionsrechner können Sie Ihr künftiges Einkommen berechnen (Modellrechnung; Sachbezüge, Freibeträge und Pendlerpauschale sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden aktuell im Kalte Progression Rechner nicht berücksichtigt - bitte nutzen Sie den Brutto-Netto Vergleichsrechner). Basis für die Berechnung der "neuen" Steuerstufen ist die Inflationsrate von Juli des vorangegangenen Jahres bis Juni des laufenden Jahres. Der Basis-Wert für die Anpassung 2025 beträgt somit 5,0 % (Juli 2023 bis Juni 2024).

Kalte Progression - Abferderung ab 2025*


Brutto-Einkommen in Euro Anpassung Grenzsteuersätze alt & neu
Steuerstufen alt Steuerstufen ab 2025 2023 2024 2025
bis 12.816 und darunter bis 13.308 und darunter +3,84 % 0 % 0 % 0 %
über 12.816 bis 20.818 über 13.308 bis 21.617 +3,84 % 20 % 20 % 20 %
über 20.818 bis 34.513 über 21.617 bis 35.836 +3,83 % 30 % 30 % 30 %
über 34.513 bis 66.612 über 35.836 bis 69.166 +3,83 % 41 % 40 % 40 %
über 66.612 bis 99.266 über 69.166 bis 103.072 +3,83 % 48 % 48 % 48 %
über 99.266 bis 1.000.000 über 103.072 bis 1.000.000 +3,83 % 50 % 50 % 50 %
über 1.000.000 über 1.000.000 +0 % 55 % 55 % 55 %
* 5,0 % Inflation; Inflationsrate für den Betrachtungszeitraum Juli 2023 bis Juni 2024. Für die Modelrechnung werden alle Stufen außer die letzte angehoben

Neue Steuertarife ab 2025

Einkommensteuer Österreich
Steuerentlastung 2025 im Vergleich zu 2024 | Vorraussichtliche Auswirkungen der kalten Progression
Persönliche Entlastung berechnen

Was bedeuten die Progressionsstufen/Tarifstufen für das Einkommen?
Mit steigendem Einkommen kommt ein anderer progressiver Steuersatz zur Anwendung. Es wird aber nur jener Betrag mit diesem Steuersatz versteuert, der über die jeweilige Stufe ist. Mit dem progressiven Steuersatz soll die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

Beispiel (Jahr 2024): 26.000 € Einkommen
1. Stufe: 12.816 € x 0 %
2. Stufe: 8.002 € x 20 %
3. Stufe: 5.182 € x 30 %