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Die Arbeiterkammerumlage (AK) beträgt 0,50 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Der höchste jährliche Beitrag (2023) beträgt 351 € und ist vom Dienstnehmer alleine zu tragen. Der Arbeiterkammer gehören alle Arbeitnehmer an, außer von Gebietskörperschaften, Ärzte, Apotheker und weitere (§ 10 Abs. 2 AKG). Die AK wird vom Dienstgeber vom Lohn (Gehalt) einbehalten und über den Versicherungsträger an die Kammer für Arbeiter und Angestellte abgeführt. Somit ist der Umlagebetrag am Gehalts- bzw. Lohnzettel bei den Sozialversicherungsbeiträge inkludiert.
Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Sie rasch und einfach erfahren, wie viel von Ihrem monatlichen Bruttogehalt netto für Sie übrigbleibt. Sowie eine genaue Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge, wie sich die Lohnsteuer zusammensetzt und Details zum Steuersatz. Auch die Dienstgeberkosten können angezeigt werden.
Vom Bruttogehalt abgezogen werden: