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Pensionsrechner

Wieviel Pension bekommen Sie am Ende des Monats?

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Sie möchten wissen wann Sie in Pension gehen können, dann nutzen Sie bitte den Rechner der Sozialversicherung.

Bruttopension
Einkommen
  • Brutto = vor Abzug von Steuern und Abgaben
  • Netto = nach Abzug von Steuern und Abgaben
Wenn Sie das Bruttoeinkommen eingeben, erfahren Sie wie viel Ihnen tatsächlich nach Abzug von Steuern und Abgaben übrig bleibt bzw. ausgezahlt wird.

Jährlich (14 Bezüge)
Die Berechnung geht davon aus, dass neben zwölf laufenden Bezügen zwei Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug bzw. Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld) in der Höhe von je einem laufenden Monatsbezug bezogen werden.


Zusatzangaben:
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Beitragsgruppe:
AK Mitgliedschaft
Arbeiterkammerzugehörigkeit
Fast alle Arbeitnehmer gehören der Arbeiterkammer an und haben die Arbeiterkammerumlage (AK) zu entrichten.

Ausnahmen: Ärzte, Seelsorger, Geschäftsführer sowie Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, u.w.
Alleinverdiener­absetzbetrag / AEAB
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
  • in einer bestehenden Partnerschaft (mehr als sechs Monate)
  • für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe bezogen (mind. sieben Monate)
  • nicht mehr als 6.000 Euro an Einkünften der Partnerin/des Partners
Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
  • nicht in einer Partnerschaft (mehr als sechs Monate)
  • für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe bezogen (mind. sieben Monate)
Familienbonus Plus:
Bei (Ehe-)Partnern kann der Bonus aufgeteilt werden. Das heißt, eine Person kann entweder den vollen Familienbonus Plus für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird stattdessen je zur Hälfte aufgeteilt.

Vorraussetzung: für das Kind muss österreichische Familienbeihilfe bezogen werden

Steuerliche Auswirkung: Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der die Steuerlast direkt reduziert. Seit dem Jahr 2019 ersetzt er den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten.
Pendler­pauschale:
Pendlerpauschale
klein: ab 20 km
groß: ab 2 km, öffentliche Verkehrsmittel sind nicht möglich oder nicht zumutbar

Für die Beurteilung ist der Pendlerrechner maßgeblich.

Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag mit 463 € abgegolten, der bei der Berechnung automatisch berücksichtigt wird.
Stunden/Woche
Sachbezüge sind Sachleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt.
Darunter fallen z.B.
  • ein Firmenwagen zur privaten Nutzung (ausgenommen E-Fahrzeuge)
  • eine unentgeltliche Dienstwohnung,
  • unentgeltliches bzw. verbilligtes Essen oder
  • Mitarbeiterrabatte.
Freibeträge (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) vermindern die Bemessungsgrundlage. Um diese Ausgaben bei der monatlichen Steuerberechnung zu berücksichtigen, ist ein Freibetragsbescheid notwendig. Dieser ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Die Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132 € jährlich wird für Arbeitnehmner bei der Berechnung bereits berücksichtigt.
Sonderzahlungen:
Der Urlaubszuschuss (auch Urlaubsgeld, Urlaubsbeihilfe oder 13. Gehalt genannt) wird in Höhe eines monatlichen Bruttobezuges angenommen.

Das Weihnachtsremuneration (auch Weihnachtsgeld oder 14. Gehalt genannt) wird in Höhe eines monatlichen Bruttobezuges angenommen.
Geben Sie in das Feld den Betrag der zusätzlichen steuerpflichtigen Sonderzahlungen im gesamten Jahr ein - z.B. Bilanzgeld, Bonifikation, Jubiläumsgeld, Prämie, ...

Bei der Sechsteloptimierung (auch als Siebentelmodell und „Formel 7“ bekannt) werden 6/7 einer Jahresprämie vereinbarungsgemäß auf 6 oder mehr Monate verteilt ausbezahlt und 1/7 als Sonderzahlung abgerechnet. Zu beachten ist, dass diese Steueroptimierung nur für bestimmte Arten von Sonderzahlungen gilt und von den individuellen Gegebenheiten des Arbeitnehmers abhängig ist.

Unsere Funktion teilt 6/7 der Prämie auf 12 Monate auf und 1/7 auf den 13. bzw. 14. Bezug. Dadurch ist beim Ergebnis keine zusätzliche Sonderzahlung ersichtlich!
Bundesland:
Steuerjahr:
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Vorteil: Wenn Sie die Seite verlassen und später wiederkommen, können Sie dann z.B. einfach das Einkommen ändern, ohne die restlichen Angaben erneut ausfüllen zu müssen.

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Wie viel bleibt netto von der Pension?
Anders als bei Bezügen von Angestellten/Arbeitern muss zum Beispiel kein Pensionsversicherungsbeitrag mehr bezahlt werden:
Bruttopension - Krankenversicherungsbeitrag - Lohnsteuer = Auszahlungsbetrag

Ein paar Beispiele:

BruttoSV-BeiträgeLohnsteuerNetto
1.00051,000,00949,00
1.25063,750,001.186,25
1.50076,500,001.423,50
1.75089,2539,051.621,70
2.000102,00124,681.773,32
2.250114,75220,321.914,93
2.500127,50315,972.056,53
Personenkreis Betrag
Alleinstehende Pensionsbezieher/innen*), Witwen(Witwer), hinterbliebene eingetragene Partner/innen 1.217,96 €
Ehepaare **) im gemeinsamen Haushalt *) 1.751,56 €
Halbwaisen bis 24 Jahre 408,36 €
Halbwaisen über 24 Jahre 725,67 €
Vollwaisen bis 24 Jahre 613,16 €
Vollwaisen über 24 Jahre 1.110,26 €

*) Diese Richtsätze erhöhen sich für jedes Kind, für das Anspruch auf Kinderzuschuss besteht und dessen monatliches Einkommen unter 408,36 € liegt, um 171,31 €.

**) gilt auch für Paare in einer eingetragenen Partnerschaft

Mit dem Pensionsrechner erfahren Sie wie viel Netto von Ihrer Brutto-Pension übrig bleibt. Der Brutto-Netto-Rechner stellt Ihnen eine Orientierungshilfe auf Basis der aktuellen Steuertarife des BMF dar.