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Vorschau 2025

So viel Geld bleibt Ihnen 2025 netto mehr

Mit dem Entlastungsrechner zur kalten Progression und Steuerreform kann das Netto-Gehalt sowohl monatlich als auch jährlich nach Einführung der neuen Lohnsteuertabelle berechnet werden. So erfahren Sie, wie viel Ihnen 2025 netto mehr bleibt und wie hoch die Entlastung durch die Steuersenkungen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform ausfällt.

Bruttogehalt
Einkommen
  • Brutto = vor Abzug von Steuern und Abgaben
  • Netto = nach Abzug von Steuern und Abgaben
Wenn Sie das Bruttoeinkommen eingeben, erfahren Sie wie viel Ihnen tatsächlich nach Abzug von Steuern und Abgaben übrig bleibt bzw. ausgezahlt wird.

Jährlich (14 Bezüge)
Die Berechnung geht davon aus, dass neben zwölf laufenden Bezügen zwei Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug bzw. Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld) in der Höhe von je einem laufenden Monatsbezug bezogen werden.


Zusatzangaben:
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Beitragsgruppe:
AK Mitgliedschaft
Arbeiterkammerzugehörigkeit
Fast alle Arbeitnehmer gehören der Arbeiterkammer an und haben die Arbeiterkammerumlage (AK) zu entrichten.

Ausnahmen: Ärzte, Seelsorger, Geschäftsführer sowie Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, u.w.
Alleinverdiener­absetzbetrag / AEAB
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
  • in einer bestehenden Partnerschaft (mehr als sechs Monate)
  • für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe bezogen (mind. sieben Monate)
  • nicht mehr als 6.000 Euro an Einkünften der Partnerin/des Partners
Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
  • nicht in einer Partnerschaft (mehr als sechs Monate)
  • für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe bezogen (mind. sieben Monate)
Familienbonus Plus:
Bei (Ehe-)Partnern kann der Bonus aufgeteilt werden. Das heißt, eine Person kann entweder den vollen Familienbonus Plus für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird stattdessen je zur Hälfte aufgeteilt.

Vorraussetzung: für das Kind muss österreichische Familienbeihilfe bezogen werden

Steuerliche Auswirkung: Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der die Steuerlast direkt reduziert. Seit dem Jahr 2019 ersetzt er den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten.
Pendler­pauschale:
Pendlerpauschale
klein: ab 20 km
groß: ab 2 km, öffentliche Verkehrsmittel sind nicht möglich oder nicht zumutbar

Für die Beurteilung ist der Pendlerrechner maßgeblich.

Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag mit 463 € abgegolten, der bei der Berechnung automatisch berücksichtigt wird.
Stunden/Woche
Sachbezüge sind Sachleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt.
Darunter fallen z.B.
  • ein Firmenwagen zur privaten Nutzung (ausgenommen E-Fahrzeuge)
  • eine unentgeltliche Dienstwohnung,
  • unentgeltliches bzw. verbilligtes Essen oder
  • Mitarbeiterrabatte.
Freibeträge (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) vermindern die Bemessungsgrundlage. Um diese Ausgaben bei der monatlichen Steuerberechnung zu berücksichtigen, ist ein Freibetragsbescheid notwendig. Dieser ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Die Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132 € jährlich wird für Arbeitnehmner bei der Berechnung bereits berücksichtigt.
Sonderzahlungen:
Der Urlaubszuschuss (auch Urlaubsgeld, Urlaubsbeihilfe oder 13. Gehalt genannt) wird in Höhe eines monatlichen Bruttobezuges angenommen.

Das Weihnachtsremuneration (auch Weihnachtsgeld oder 14. Gehalt genannt) wird in Höhe eines monatlichen Bruttobezuges angenommen.
Geben Sie in das Feld den Betrag der zusätzlichen steuerpflichtigen Sonderzahlungen im gesamten Jahr ein - z.B. Bilanzgeld, Bonifikation, Jubiläumsgeld, Prämie, ...

Bei der Sechsteloptimierung (auch als Siebentelmodell und „Formel 7“ bekannt) werden 6/7 einer Jahresprämie vereinbarungsgemäß auf 6 oder mehr Monate verteilt ausbezahlt und 1/7 als Sonderzahlung abgerechnet. Zu beachten ist, dass diese Steueroptimierung nur für bestimmte Arten von Sonderzahlungen gilt und von den individuellen Gegebenheiten des Arbeitnehmers abhängig ist.

Unsere Funktion teilt 6/7 der Prämie auf 12 Monate auf und 1/7 auf den 13. bzw. 14. Bezug. Dadurch ist beim Ergebnis keine zusätzliche Sonderzahlung ersichtlich!
Bundesland:
Steuerjahr:
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Ab Januar 2025 steigen die Netto-Einkommen in Österreich durch die Senkung der Lohnsteuer und die erwarteten Lohnerhöhungen weiter an. Die neue Lohntabelle bietet einen Überblick über die zu erwartenden Netto-Gehälter. Mit dem Brutto-Netto-Rechner für 2025 lässt sich das zukünftige Gehalt inklusive der geplanten Erhöhungen einfach berechnen. So können Sie genau sehen, wie sich die Entlastung auf Ihr Einkommen auswirkt.

Monatsbrutto Netto 2024 Netto 2025
1.500 € 1.273 € 1.273 €
2.000 € 1.596 € 1.623 €
2.500 € 1.863 € 1.880 €
3.000 € 2.150 € 2.166 €
3.500 € 2.436 € 2.453 €
4.000 € 2.684 € 2.712 €
4.500 € 2.930 € 2.958 €
5.000 € 3.176 € 3.203 €
5.500 € 3.421 € 3.449 €
6.000 € 3.667 € 3.695 €
Steuerentlastung 2025 im Vergleich zu 2024 | Vorraussichtliche Auswirkungen der kalten Progression

Steuersätze 2025

Tarifstufen EinkommenGrenzsteuersatz 1)
13.308 € und darunter0 %
über 13.308 € bis 21.617 €20 %
über 21.617 € bis 35.836 €30 %
über 35.836 € bis 69.166 €40 %
über 69.166 € bis 103.072 €48 %
über 103.072 € bis 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %
1) Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuerbelastung einer zusätzlichen Einkommenseinheit ist. So wird ab einem Einkommen von z.B. 21.617 € bis 35.836 € jeder zusätzliche Euro mit 30 % besteuert.

Steuersätze 2024

Tarifstufen EinkommenGrenzsteuersatz 1)
12.816 € und darunter0 %
über 12.816 € bis 20.818 €20 %
über 20.818 € bis 34.513 €30 %
über 34.513 € bis 66.612 €40 %
über 66.612 € bis 99.266 €48 %
über 99.266 € bis 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %
1) Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuerbelastung einer zusätzlichen Einkommenseinheit ist. So wird ab einem Einkommen von z.B. 20.818 € bis 34.513 € jeder zusätzliche Euro mit 30 % besteuert.

Kalte Progression - Tabelle Tarifgrenzen 2025