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Lohnsteuertabelle

Einkommensteuer 2024

Ein jährliches Einkommen von weniger als 12.816 € ist steuerfrei. Darüber ist Einkommesteuer fällig, aber nur für jenen Betrag der über der jeweilige Stufe ist. Für Beträge zwischen 12.816 € und 20.818 € beträgt die Steuer 20%. Für Einkommen im Bereich von 20.818 € bis 34.513 € beträgt der Steuersatz 30 %. Bei Einkommen von 34.513 € € bis 66.612 € werden 40 % Einkommensteuer erhoben und bei Einkommen von 66.612 € bis 99.266 € beträgt der Steuersatz 48 %. Einkommen zwischen 99.266 € und 1.000.000 € werden mit 50 % besteuert, während Einkommen über 1.000.000 € einem Steuersatz von 55 % unterliegen.

Effektiv-Tarif-Lohnsteuertabelle 2024 für Arbeitnehmer

Monatslohn 1)Grenzsteuersatz 2)allg. Abzug 3)
von 0,00 € bis 1.079,00 €0 %0,00 €
von 1.079,01 € bis 1.745,83 €20 %254,38 €
von 1.745,84 € bis 2.887,08 €30 %428,96 €
von 2.887,09 € bis 5.562,00 €40 %717,67 €
von 5.562,01 € bis 8.283,17 €48 %1.162,63 €
von 8.283,18 € bis 83.344,33 €50 %1.328,30 €
darüber55 %5.495,51 €
1) Bruttobezug abzüglich SV-Beiträge und Freibeträge, jedoch vor Abzug von Werbungskostenpauschale (LSt-Bemessungsgrundlage)
2) Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuerbelastung einer zusätzlichen Einkommenseinheit ist.
3) Abzug wegen vorangegangenen Tarifstufen, inklusive Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 463,00 €

Lohnsteuer berechnen:
Monatslohn:

Steuersätze 2024

Tarifstufen EinkommenGrenzsteuersatz 1)
12.816 € und darunter0 %
über 12.816 € bis 20.818 €20 %
über 20.818 € bis 34.513 €30 %
über 34.513 € bis 66.612 €40 %
über 66.612 € bis 99.266 €48 %
über 99.266 € bis 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %
1) Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuerbelastung einer zusätzlichen Einkommenseinheit ist. So wird ab einem Einkommen von z.B. 20.818 € bis 34.513 € jeder zusätzliche Euro mit 30 % besteuert.

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