Die Witwen-/Witwerpension (gilt auch für die Pension für hinterbliebene eingetragene Partner und Partnerinnen) beträgt zwischen 0 und 60 % jener Pension, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hat oder hätte sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der genaue Prozentsatz hängt vom Einkommen des Verstorbenen und der Hinterbliebenen ab.
Der Rechner stellt eine Orientierungshilfe dar. Weitere Informationen wie z.B. zu den Anspruchsvoraussetzungen finden sich auf oesterreich.gv.at oder bei den Landesstellen der Pensionsversicherungsanstalt.