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Witwenpension

Höhe der Witwenpension/Witwerpension berechnen

Rechner

Erwerbs- und/oder Pensionseinkommen des/der

Verstorbenen:
Hinterbliebenen:

Die Witwen-/Witwerpension (gilt auch für die Pension für hinterbliebene eingetragene Partner und Partnerinnen) beträgt zwischen 0 und 60 % jener Pension, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hat oder hätte sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der genaue Prozentsatz hängt vom Einkommen des Verstorbenen und der Hinterbliebenen ab.


💡 Bitte beachten Sie!

Der Rechner stellt eine Orientierungshilfe dar. Weitere Informationen wie z.B. zu den Anspruchsvoraussetzungen finden sich auf oesterreich.gv.at oder bei den Landesstellen der Pensionsversicherungsanstalt.


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