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Steuerreform-Rechner

Mit dem „Der Österreichplan“ zu mehr Netto vom Brutto

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat im „Der Österreichplan“ Überlegungen zu einer umfassenden Steuerreform vorgestellt, die auf eine signifikante Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abzielt. Die Reform umfasst folgende Kernpunkte:

Der Österreichplan von Bundeskanzler Karl Nehammer
💡 Wichtiger Hinweis

Der jährliche steuerliche Vollzeitbonus von 1.000 Euro und die steuerliche Entlastung bei Überstunden sind Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen im „Der Österreichplan“. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Maßnahmen in den Berechnungen unseres Rechners nicht berücksichtigt werden.

Ihr persönlicher Steuerrechner

Finden Sie heraus, wie diese Änderungen Ihre persönliche Steuerlast beeinflussen könnten:

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Bruttogehalt
Einkommen
  • Brutto = vor Abzug von Steuern und Abgaben
  • Netto = nach Abzug von Steuern und Abgaben
Wenn Sie das Bruttoeinkommen eingeben, erfahren Sie wie viel Ihnen tatsächlich nach Abzug von Steuern und Abgaben übrig bleibt bzw. ausgezahlt wird.

Jährlich (14 Bezüge)
Die Berechnung geht davon aus, dass neben zwölf laufenden Bezügen zwei Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug bzw. Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld) in der Höhe von je einem laufenden Monatsbezug bezogen werden.


Zusatzangaben:
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Beitragsgruppe:
AK Mitgliedschaft
Arbeiterkammerzugehörigkeit
Fast alle Arbeitnehmer gehören der Arbeiterkammer an und haben die Arbeiterkammerumlage (AK) zu entrichten.

Ausnahmen: Ärzte, Seelsorger, Geschäftsführer sowie Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, u.w.
Alleinverdiener­absetzbetrag / AEAB
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
  • in einer bestehenden Partnerschaft (mehr als sechs Monate)
  • für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe bezogen (mind. sieben Monate)
  • nicht mehr als 6.000 Euro an Einkünften der Partnerin/des Partners
Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
  • nicht in einer Partnerschaft (mehr als sechs Monate)
  • für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe bezogen (mind. sieben Monate)
Familienbonus Plus:
Bei (Ehe-)Partnern kann der Bonus aufgeteilt werden. Das heißt, eine Person kann entweder den vollen Familienbonus Plus für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird stattdessen je zur Hälfte aufgeteilt.

Vorraussetzung: für das Kind muss österreichische Familienbeihilfe bezogen werden

Steuerliche Auswirkung: Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der die Steuerlast direkt reduziert. Seit dem Jahr 2019 ersetzt er den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten.
Pendler­pauschale:
Pendlerpauschale
klein: ab 20 km
groß: ab 2 km, öffentliche Verkehrsmittel sind nicht möglich oder nicht zumutbar

Für die Beurteilung ist der Pendlerrechner maßgeblich.

Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag mit 463 € abgegolten, der bei der Berechnung automatisch berücksichtigt wird.
Stunden/Woche
Sachbezüge sind Sachleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt.
Darunter fallen z.B.
  • ein Firmenwagen zur privaten Nutzung (ausgenommen E-Fahrzeuge)
  • eine unentgeltliche Dienstwohnung,
  • unentgeltliches bzw. verbilligtes Essen oder
  • Mitarbeiterrabatte.
Freibeträge (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) vermindern die Bemessungsgrundlage. Um diese Ausgaben bei der monatlichen Steuerberechnung zu berücksichtigen, ist ein Freibetragsbescheid notwendig. Dieser ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

Die Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132 € jährlich wird für Arbeitnehmner bei der Berechnung bereits berücksichtigt.
Sonderzahlungen:
Der Urlaubszuschuss (auch Urlaubsgeld, Urlaubsbeihilfe oder 13. Gehalt genannt) wird in Höhe eines monatlichen Bruttobezuges angenommen.

Das Weihnachtsremuneration (auch Weihnachtsgeld oder 14. Gehalt genannt) wird in Höhe eines monatlichen Bruttobezuges angenommen.
Geben Sie in das Feld den Betrag der zusätzlichen steuerpflichtigen Sonderzahlungen im gesamten Jahr ein - z.B. Bilanzgeld, Bonifikation, Jubiläumsgeld, Prämie, ...

Bei der Sechsteloptimierung (auch als Siebentelmodell und „Formel 7“ bekannt) werden 6/7 einer Jahresprämie vereinbarungsgemäß auf 6 oder mehr Monate verteilt ausbezahlt und 1/7 als Sonderzahlung abgerechnet. Zu beachten ist, dass diese Steueroptimierung nur für bestimmte Arten von Sonderzahlungen gilt und von den individuellen Gegebenheiten des Arbeitnehmers abhängig ist.

Unsere Funktion teilt 6/7 der Prämie auf 12 Monate auf und 1/7 auf den 13. bzw. 14. Bezug. Dadurch ist beim Ergebnis keine zusätzliche Sonderzahlung ersichtlich!
Bundesland:
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Vorteil: Wenn Sie die Seite verlassen und später wiederkommen, können Sie dann z.B. einfach das Einkommen ändern, ohne die restlichen Angaben erneut ausfüllen zu müssen.

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Einkommensteuertarif

lt. „Der Österreichplan“
Steuersätze „Der Österreichplan“
Aktuell
Einkommensteuer Österreich



OTS-Aussendung vom 5. März 2024: