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Die Bemessungsgrundlage ist bei monatlich gleichbleibenden Bezügen die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Sie ergibt sich aus dem Bruttobezug durch Abzug der steuerfreien Einkommensteile: Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag, Gewerkschaftsbeitrag und mögliche weitere Steuerfreibeträge.