Die Bemessungsgrundlage ist bei monatlich gleichbleibenden Bezügen die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Sie ergibt sich aus dem Bruttobezug durch Abzug der steuerfreien Einkommensteile: Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag, Gewerkschaftsbeitrag und mögliche weitere Steuerfreibeträge.