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jährlich
Einkommen
Brutto
=
vor Abzug
von Steuern und Abgaben
Netto
= nach Abzug von Steuern und Abgaben
Wenn Sie das Bruttoeinkommen eingeben, erfahren Sie wie viel Ihnen tatsächlich nach Abzug von Steuern und Abgaben übrig bleibt bzw. ausgezahlt wird.
Jährlich (14 Bezüge)
Die Berechnung geht davon aus, dass neben zwölf laufenden Bezügen zwei Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug bzw. Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld) in der Höhe von je einem laufenden Monatsbezug bezogen werden.
Netto Berechnen
Zusatzangaben:
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Beitragsgruppe:
Angestellte(r)
Arbeiter(in)
- Landarbeiter(in)
Pensionist(in)
Lehrling
freie Dienstnehmer(in)
Vertragsbedienstete
Arbeitnehmer Universität
ASVG
Beamte
AK Mitgliedschaft
Arbeiterkammerzugehörigkeit
Fast alle Arbeitnehmer gehören der Arbeiterkammer an und haben die
Arbeiterkammerumlage (AK)
zu entrichten.
Ausnahmen
: Ärzte, Seelsorger, Geschäftsführer sowie Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, u.w.
LAK Mitgliedschaft
Landarbeiterkammerumlage
In Wien und Burgenland wird keine Landarbeiterkammerumlage, sondern nur für einen Teil der Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft die Arbeiterkammerumlage eingehoben.
Ja
Nein
Alleinverdienerabsetzbetrag / AEAB
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
in einer bestehenden Partnerschaft (mehr als sechs Monate)
für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe bezogen (mind. sieben Monate)
nicht mehr als 6.000 Euro an Einkünften der Partnerin/des Partners
Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
nicht in einer Partnerschaft (mehr als sechs Monate)
für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe bezogen (mind. sieben Monate)
Ja
Nein
Anzahl der Kinder:
Familienbonus Plus:
kein Bonus
voller Bonus
geteilter Bonus
Bei (Ehe-)Partnern kann der Bonus aufgeteilt werden. Das heißt,
eine Person
kann entweder den
vollen Familienbonus Plus
für das jeweilige Kind beziehen
oder
der Betrag wird stattdessen
je zur Hälfte aufgeteilt
.
Vorraussetzung:
für das Kind muss österreichische Familienbeihilfe bezogen werden
Steuerliche Auswirkung:
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der die Steuerlast direkt reduziert. Seit dem Jahr 2019 ersetzt er den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten.
Kinder bis 17 Jahren
Kinder ab 18 Jahren
Pendlerpauschale:
keine
20 - 40 km (klein)
40 - 60 km (klein)
ab 60 km (klein)
2 - 20 km (groß)
20 - 40 km (groß)
40 - 60 km (groß)
ab 60 km (groß)
Pendlerpauschale
klein: ab 20 km
groß: ab 2 km, öffentliche Verkehrsmittel sind
nicht
möglich oder
nicht
zumutbar
Für die Beurteilung ist der
Pendlerrechner
maßgeblich.
Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem
Verkehrsabsetzbetrag mit 463 €
abgegolten, der bei der Berechnung automatisch berücksichtigt wird.
Pendlerkilometer:
Einfache Wegstrecke in km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Pendeltage:
1-3 Tage
4-7 Tage
8-10 Tage
mehr als 10 Tage
Anzahl der Tage, an denen
pro Monat gependelt
wird
1-3 Tage:
kein Anspruch auf Pendlerpauschale
4-7 Tage:
Anspruch auf 1/3 des Pendlerpauschales
8-10 Tage:
Anspruch auf 2/3 des Pendlerpauschales
ab 10 Tage:
volle Pendlerpauschale
Öffi-Ticket (Jahreskosten):
Stellt der Arbeitgeber eine
Wochen-, Monats- oder Jahreskarte
für ein Massenbeförderungsmittel
unentgeltlich zur Verfügung
oder übernimmt einen Kostenanteil, so wird der Wert der Karte vom Pendlerpauschale abgezogen.
Geben Sie in das Feld die tatsächlichen Kosten ein, die der Arbeitgeber im Jahr übernimmt!
Normalarbeitszeit:
Stunden/Woche
Teilzeit/Vollzeit Rechner
Sachbezug:
Sachbezüge sind Sachleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt.
Darunter fallen z.B.
ein Firmenwagen zur privaten Nutzung (ausgenommen E-Fahrzeuge)
eine unentgeltliche Dienstwohnung,
unentgeltliches bzw. verbilligtes Essen oder
Mitarbeiterrabatte.
LSt-Freibetrag:
Freibeträge (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) vermindern die Bemessungsgrundlage. Um diese Ausgaben bei der monatlichen Steuerberechnung zu berücksichtigen, ist ein Freibetragsbescheid notwendig. Dieser ist dem Arbeitgeber vorzulegen.
Die
Werbungskostenpauschale
in der Höhe von 132 € jährlich wird für Arbeitnehmner bei der Berechnung
bereits berücksichtigt
.
Sonderzahlungen:
Urlaubszuschuss
Der Urlaubszuschuss (auch
Urlaubsgeld
, Urlaubsbeihilfe oder 13. Gehalt genannt) wird in Höhe
eines monatlichen Bruttobezuges
angenommen.
Weihnachtsremuneration
Das Weihnachtsremuneration (auch
Weihnachtsgeld
oder 14. Gehalt genannt) wird in Höhe
eines monatlichen Bruttobezuges
angenommen.
Sonstige:
Geben Sie in das Feld den Betrag der
zusätzlichen steuerpflichtigen Sonderzahlungen im gesamten Jahr
ein - z.B. Bilanzgeld, Bonifikation, Jubiläumsgeld, Prämie, ...
einmal
laufend (⅙-Optimierung)
Bei der
Sechsteloptimierung
(auch als Siebentelmodell und „Formel 7“ bekannt) werden 6/7 einer Jahresprämie vereinbarungsgemäß auf 6 oder mehr Monate verteilt ausbezahlt und 1/7 als Sonderzahlung abgerechnet. Zu beachten ist, dass diese Steueroptimierung nur für bestimmte Arten von Sonderzahlungen gilt und von den individuellen Gegebenheiten des Arbeitnehmers abhängig ist.
Unsere Funktion teilt 6/7 der Prämie auf 12 Monate auf und 1/7 auf den 13. bzw. 14. Bezug. Dadurch ist beim Ergebnis keine zusätzliche Sonderzahlung ersichtlich!
Bundesland:
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Kein DZ
Steuerjahr:
2025 (Vorschau)
2024
2023
2023 (07-12)
2023 (01-06)
2022
Vergleich mit 2024 anzeigen
Lohnnebenkosten anzeigen
Mitarbeitervorsorgekasse:
Ja
Nein
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