In der österreichischen Einkommensteuer bezeichnet das Jahressechstel den Schwellenwert, bis zu dem sonstige Bezüge nach einem Abzug eines Freibetrags von 620,00 € zu einem begünstigten Steuersatz versteuert werden.
Die Berechnung des Jahressechstels erfolgt in zwei Schritten: Zuerst werden alle Bruttobezüge, die im laufenden Kalenderjahr ausgezahlt wurden, addiert und durch die Zahl der bis dahin vergangenen Kalendermonate geteilt. Anschließend wird das Resultat aus dieser Operation verdoppelt.