Verzugszinsen:
- UGB § 456 - für Unternehmergeschäfte
Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz
9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Soweit der Schuldner für die Verzögerung aber nicht verantwortlich ist, hat er nur die in § 1000 Abs. 1 ABGB bestimmten Zinsen zu entrichten.
Basiszinssatz am 1. Jänner 2024: 3,88 % (Quelle:
OeNB)
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ABGB § 1000 Abs. 1 - für Verbrauchergeschäfte
An Zinsen, die ohne Bestimmung der Höhe vereinbart worden sind oder aus dem Gesetz gebühren, sind, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, 4 Prozent auf ein Jahr zu entrichten.
Zinsformel:
Zinsen = Betrag ×
Zinssatz
/
100
×
Tage d. Verzinsung
/
365 bzw. 360
(Bei der Berechnung nach Kalendertagen muss 365 verwendet werden, nach Bankarbeitstagen 360)
Neben der üblichen Berechnung unter Berücksichtigung nach Kalendertagen, wird auch ein zweites Ergebnis unter Berücksichtigung von Bankarbeitstagen durch den Verzugszinsrechner ausgegeben.
Häufig gestellte Fragen
- Wie hoch sind derzeit die Verzugszinsen in Österreich?
- bei Verbrauchergeschäfte: 4 Prozent
- bei Unternehmergeschäfte: 13,08 Prozent
Die Berechnung kann mit dem Verzugszinsrechner durchgeführt werden. - Sind Mahnspesen erlaubt?
Für Mahnschreiben (Zahlungserinnerungen) können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen Mahnspesen vereinbart sein. Sind diese nicht unangemessen hoch, müssen sie bezahlt werden!