Der Gewinnfreibetrag (GFB) ermöglicht, einen Teil Ihres Gewinns steuerfrei zu belassen. Der Gewinnfreibetrag ist gestaffelt und kann bis zu 15 % betragen. Detaillierte Informationen zur Staffelung finden Sie hier:
Unternehmensgewinn | GFB-Satz | max. Gewinnfreibetrag |
---|---|---|
Gewinne bis zu 33.000 € | 15 % | 4.950 € Grundfreibetrag |
die nächsten 145.000 € | 13 % | 18.850 € investitionsbedingter GFB |
die nächsten 175.000 € | 7 % | 12.250 € investitionsbedingter GFB |
die nächsten 230.000 € | 4,5 % | 10.350 € investitionsbedingter GFB |
Gewinne über 583.000 € | 0 % | 46.400 € |
Ihre mögliche Steuerersparnis ergibt sich aus dem Grundfreibetrag sowie dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Der Grundfreibetrag steht allen Selbstständigen mit einem Jahresgewinn von bis zu 33.000 EUR zu und kann unmittelbar geltend gemacht werden. Bei einem Gewinn zwischen 33.000 und 583.000 EUR besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Anspruch zu nehmen, welcher gestaffelt berechnet wird.
Die Inanspruchnahme des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags setzt jedoch eine Mindesthaltedauer der begünstigten Wirtschaftsgüter von vier Jahren voraus. Zu diesen Wirtschaftsgütern zählen unter anderem Fonds gemäß §14 EStG.
Dieser Steuerspartipp unterstützt Sie als Selbstständige dabei, Ihre Einkommensteuer zu reduzieren.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Betriebsausgabenpauschalierung in Anspruch nehmen, steht Ihnen ausschließlich der Grundfreibetrag zu; ein darüber hinausgehender Gewinnfreibetrag kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.